Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pierre Fabre Pharma GmbH

Stand August 2019

§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich

(1) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abwei- chender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

(2) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

(3) Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmern i.S.v. § 14 BGB und juristischen Personen des öffentlichen Rechts.

(4) Unsere AGB gelten, in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Version, auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.

§ 2 Angebot - Angebotsunterlagen

(1) Unser Angebot ist freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

(2) An von uns erstellten oder auf unser Betreiben zurückgehende Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und zu unseren Gunsten bestehende gewerbliche Schutzrechte sowie Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

(3) Den Bestellungen sollen Abpackungen (Versandeinheiten) zugrunde gelegt werden, die in unseren Angeboten enthalten sind. Bei Abweichungen behalten wir uns Anpassungen vor.

(4) Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 3 Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.

(5) Solange uns aus betrieblichen oder außerbetrieblichen Gründen die Lieferung unmöglich ist, sind wir für diesen Zeitraum von der Lieferverpflichtung befreit.

§ 3 Preise - Zahlungsbedingungen

(1) Unser Verkaufspreis ist der Abgabepreis an den pharmazeutischen Großhandel. Die Großhandels- und Apothekenzuschläge ergeben sich für verschreibungspflichtige Arzneimittel aus der jeweils gültigen Preisspannen-Verordnung.

(2) Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages und vor Lieferung der Ware Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere auf Grund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen, eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.

(3) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

(4) Rechnungen sind nach erfolgter Abnahme der Ware innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug per Lastschrifteinzug oder durch Überweisung auf ein von uns angegebenes Konto zu bezahlen. (Teil-) Lieferung nur gegen Vorauskasse bleibt ausdrücklich vorbehalten. Soweit Vorkasse verlangt wird, kommunizieren wir dies spätestens mit der Auftragsbestätigung.

(5) Bei Erteilung eines SEPA-Mandats, welches uns erlaubt, den Bankeinzug binnen acht (8) Tagen nach Rechnungsdatum vorzunehmen, gewähren wir 0,5% Skonto. Der Skontoabzug wird nicht gewährt in Fällen, in denen bei Fälligkeit der Rechnung Altforderungen gegen den Käufer bestehen.

(6) Zahlungen gelten nur in dem Umfang als geleistet, wie wir bei einer Bank darüber frei verfügen können. Schecks und Wechsel nehmen wir nur erfüllungshalber an. Diskont und Spesen gehen zu Lasten des Käufers.

(7) Mit Ablauf 30-tägigen Zahlungsfrist kommt der Käufer in Höhe des nicht gezahlten (Teil-)Betrages in Verzug. Der Betrag ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

(8) Kürzungen des Rechnungsbetrages sind nur mit unserem vorhergehenden Einverständnis zulässig.

(9) Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Käufers insbesondere gem. § 6 dieser AGB unberührt.

(10) Zahlt der Käufer trotz Fälligkeit nicht innerhalb einer angemessen gesetzten Nachfrist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

§ 4 Lieferzeitraum

(1) Der Beginn des von uns angegebenen Lieferzeitraums setzt die vorherige Abklärung aller technischen Fragen in Mitwirkung mit dem Kunden voraus.

(2) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(3) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, Ersatz für den uns insoweit entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.

(4) Sofern die Voraussetzungen von Abs. (3) dieses § 4 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Gläubigerverzug geraten ist.

§ 5 Gefahrübergang/Versandkosten

Der Mindestbestellwert beträgt € 100,-. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt und der Mindestbestellwert erreicht wurde, ist Lieferung frei Haus vereinbart. Der Versand erfolgt mit Transportmitteln unserer Wahl. Mehraufwand für gewünschte Sonderbeförderung (Expressgut, Schnellpaket u.a.) wird dem Kunden in Rechnung gestellt.

§ 6 Mängelansprüche

(1) Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

(2) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- u. Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

(3) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.

(4) Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt 5 Jahre, gerechnet ab Lieferung der mangelhaften Sache.

(5) Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von

(6) § 7 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

§ 7 Haftung

(1) Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

(2) Auf Schadenersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Schäden auf Basis eines Lieferverzugs infolge einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch uns haften wir indes nur begrenzt auf den vorhersehbaren, typischer Weise eintretenden Schaden. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur:
a. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer solchen Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf; in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(3) Die sich aus Abs. (2) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das Gleiche gilt für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in den sonstigen Fällen einer gesetzlich zwingenden Haftung. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel der Kaufsache besteht kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

(4) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 8 Eigentumsvorbehaltssicherung

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach der Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

(3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gem. § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die erstattungsfähigen Kosten im Zusammenhang mit einer Klage gem.

§ 771 ZPO an uns zu leisten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall, soweit er diesen zu vertreten hat.

(4) Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderung an uns ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange
a. der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt und
b. nicht in Zahlungsverzug gerät und
​c. kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

Tritt einer der vorstehend unter a. bis c. genannten Fälle ein, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

(5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§ 9 Retourenregelung

(1) Der Ausgleich der Retourenwerte erfolgt grundsätzlich durch Umtausch in Ware. Eine Rückforderung der retournierten Ware ist nicht möglich.

(2) Die Abwicklung erfolgt durch Direktversand bzw. über den Großhandel.

(3) Wir vergüten nur Produkte bzw. Chargen, die von der Pierre Fabre Pharma GmbH vertrieben werden.

(4) Für Ware aus Sonderaktionen erfolgt die Vergütung auf Anfrage.

(5) Höhe der Erstattungen:
a. Ware bis 2 Monate vor Verfall: 80% (20% Bearbeitungsgebühr)
b. Ware 2 Monate vor Verfall bis Verfall: 50%
c. Ware verfallen von Warenwert € 15,-- bis € 100,-- (Basis AEP): 10%
d. Ware verfallen unter einem Warenwert von € 15,-- pro Stück: 0%
e. Ware "Außer Handel" bis 6 Monate nach A.H.: 90% (10% Bearbeitungsgebühr)
f. Warenrückruf bis 3 Monate nach Rückruf: 100%
g. Bruchware (dokumentiert mit Nachweis bei Sendungsempfang): 100%
h. Verdeckter Bruch: 10% (20% Bearbeitungsgebühr)

(6) Unsere onkologischen Produkte und Kühlware sind vom Umtausch ausgeschlossen.

(7) Retourenstelle/-adresse:
Pierre Fabre PHARMA GmbH
c/o DVG GmbH „Retourenstelle“
Albert-Einstein-Str. 1
40699 Erkrath

(8) Die Gefahr geht hinsichtlich der Retouren erst bei Eintreffen der retournierten Ware bei der DVG GmbH an uns über. Kosten für unfrei eingesandte Retouren werden nicht übernommen.

(9) Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter nachstehender gebührenfreier Telefonnummer zur Verfügung: 0800-7050 333

§ 10 Daten

(1) Der Kunde nimmt davon Kenntnis, dass wir Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichern und wir uns das Recht vorbehalten, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten zu übermitteln.

(2) Sofern wir in Vorleistung treten, z. B. bei einem Kauf auf Rechnung, holen wir zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ggf. eine Bonitätsauskunft auf der Basis mathematisch-statistischer Verfahren bei den unten genannten Unternehmen ein. Hierzu übermitteln wir die zu einer Bonitätsprüfung benötigten personenbezogenen Daten an diese Unternehmen und verwenden die erhaltenen Informationen über die statistische Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls für eine abgewogene Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses. Die Bonitätsauskunft kann Wahrscheinlichkeitswerte (Score-Werte) beinhalten, die auf Basis wissenschaftlich anerkannter mathematisch-statistischer Verfahren berechnet werden und in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen. Die schutzwürdigen Belange des Kunden werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.

Im Rahmen des gesetzlich Zulässigen und unter Berücksichtigung der jeweiligen schutzwürdigen Interessen des Kunden werden Informationen zu dem bisherigen Zahlungsverhalten und Bonitätsinformationen des Kunden auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren unter Verwendung von Anschriftendaten (Scoring – zur Berechnung von Zahlungswahrscheinlichkeiten) von folgenden Unternehmen bezogen:

Creditreform Freiburg Zimmermann KG
Jacob-Burckhardt-Str. 15-17
79098 Freiburg

Wir behalten uns vor, bei Erst- und Folgebestellungen in Abhängigkeit der Bonitätsprüfung und Bestellhöhe Zahlungsarten auszuschließen.

§ 11 Gerichtsstand - Erfüllungsort

(1) Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist Gerichtsstand unser Geschäftssitz in Freiburg; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz in Freiburg Erfüllungsort.

(4) Änderungen und / oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung und / oder Ergänzung dieses Schriftformerfordernisses.

(5) Sollten einzelnen Vorschriften dieser AGB unwirksam sein, werden sie ersetzt durch denjenigen Vertragsinhalt, der in beiderseitigen Interessen der Parteien am ehesten entspricht.